INITIUM-StifterRenten sorgen für mehr Liquidität im Alter

Immobiles Vermögen wird sinnvoll eingesetzt

Viele Immobilienbesitzer haben ihr Vermögen über die eigene Immobilie erarbeitet oder ererbt. Im Laufe eines Lebens kommen aber nicht nur die Bewohner sondern auch die Immobilie selbst in die Jahre. Trotz mietfreien Wohnens steigen die Belastungen für den Unterhalt. Laufende Lebenshaltungskosten insbesondere bei Pflege oder teuren medizinischen Behandlungen sind für viele Senioren ein Problem. Der Verkauf der Immobilie und Umzug in einen kleinere Wohnung kommt für die meisten Senioren nicht in Frage oder wird so lange wie möglich hinausgeschoben. Als Alternative bieten sich hier StifterRenten an, die die INITIUM AG mit renommierten Stiftungen entwickelt hat und seit über 20 Jahren angeboten werden.
 

Die klassische Haus-StifterRente 

Mit dem Modell der INITIUM Haus-StifterRente verbessern ältere Haus- oder Wohnungseigentümer ihre laufende Altersversorgung mit Wohnrecht-Absicherung im Grundbuch und mobilisieren durch Einmalzahlungen am Anfang und/oder laufenden Zahlungen das in der Immobilie gebundene Kapital. Das freiwerdende Geld kann z.B. für Reisen zur Unterstützung von Kindern oder Enkeln oder auch für Gesundheit und Pflege verwandt werden. Bei Auszug oder Tod werden das Wohnrecht und die noch offenen Zahlungen entweder laufend oder auch barwertig erstattet. Der Restwert kann verbraucht, weitervererbt oder gespendet werden.
 

Die Haus-TauscherRente

Mit einer INITIUM HaustauscherRente verbessern ältere Haus- oder Wohnungseigentümer nicht nur ihre laufende Altersversorgung mit Wohnrecht-Absicherung im Grundbuch (siehe INITIUM-HausstifterRente). Im Falle, dass die bewohnte Immobilie zu groß oder zu beschwerlich wird, können Hauseigentümer ihr Wohnrecht auf eine (kleinere) betreute Wohnung des Anbieters übertragen. Hierzu wird ein neues Wohnrecht in der betreuten Wohnung vereinbart, im Grundbuch eingetragen und das Wohnrecht in der Bestandsimmobilie nach Auszug gelöscht. Neben den vereinbarten Ratenzahlungen werden zusätzliche monatliche Ausgleichzahlungen vereinbart, die sich aus der Differenz aus Miete der aufgegeben Bestandsimmobilie und der Miete der neuen Wohnung ergeben.

 

Die Sinn-StifterRente

Mit Hilfe einer Einmalzahlung, die die Stiftung im Rahmen einer Haus-StifterRente leistet, errichten Haus-Stifter mit einer INITIUM Sinn-StifterRente zusätzlich eine treuhänderische Verbrauchsstiftung oder stellen das Geld als Stifterdarlehen der Stiftung wieder zur Verfügung. In beiden Fällen verwenden sie Teile ihres Immobilienvermögens auch für einen gemeinnützigen Zweck. Im Falle einer treuhänderischen Verbrauchsstiftung wird das Kapital in mindestens 10 Jahren verbraucht und fließt der erwerbenden Stiftung wieder zu. Diese kann dieses Geld für ihre Stiftungszwecke einsetzen und im Namen der Treuhandstifter Gutes tun.

 

Die Bürger-StifterRente

Mit einer INITIUM Bürger-StifterRente verbessern ältere Haus- oder Wohnungseigentümer nicht nur ihre laufende Altersversorgung mit Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch (siehe INITIUM Haus-StifterRente). Sie engagieren sich auch mit einem Teil des Verkaufspreises für die örtliche Bürgerstiftung. Mit Hilfe einer Einmalzahlung, die eine kommunale Wohnbau GmbH oder ein Family-Office im Rahmen eines Kaufvertrages leistet, errichten sie eine treuhänderische Verbrauchsstiftung unter dem Dach der kommunalen Bürgerstiftung. Das Kapital der Treuhandstiftung wird in mindestens 10 Jahren verbraucht und fördert Projekte der Bürgerstiftung, die dadurch im Namen der Treuhandstifter nachhaltig helfen kann.

 

Die Zinshaus-StifterRente

Mit dem Modell der INITIUM Zinshaus-StifterRente haben Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern (=Zinshäusern) die Möglichkeit, ihre Immobilie zu attraktiven Konditionen an eine gemeinnützige Stiftung zu verkaufen und statt Mieteinnahmen laufende Zahlungen für ihre Altersversorgung zu erhalten. Für die Differenz aus gutachterlichen Marktwert und vereinbarter Zahlungen (Zuwendung) wird eine Spendenquittung ausgestellt. Stiftungen erwirtschaften damit schon im ersten Jahr laufende Überschüsse und investieren ihr Kapital in attraktive Sachwerte. 

 

Die klassische HausstifterRente

Wohnen wie gewohnt - mehr Geld zum Leben

Verkauf gegen Wohnrecht oder Nießbrauch

trotz Verkauf bleiben Hauseigentümer im Grundbuch erstrangig gesichert und bezahlen keine Kaltmieten. Untermieten belieben erhalten.

mehr Geld zum Leben

Hausstifter erhalten neben Einmalzahlungen auch laufende Zahlungen und werden von Instandhaltungen entlastet.

Rückerstattung
im Pflegefall

Im Falle eines Auszugs (bei Paaren beider Partner) und Aufgabe des Wohnrechts bzw. des Nießbrauchs erhalten Hausstifter neben den vereinbarten Raten einmalige oder auch laufende Zahlungen

Rückerstattung
im Todesfall 

Im Todesfall  des zuletzt Verterbenen erhalten die Erben die noch offenen Raten und zusätzlich Rückerstattungen für Wohnrecht/Nießbrauch

Die Haus-TauscherRente

Wohnen wie gewohnt - nach Umzug abgesichert wie bisher

1. HausstifterRente

Unabhägig von einem späteren Umzug genießen Hausstifter die Vorteile der Hausstifter-Rente in ihrer gewohnten Umgebung:

lebenslanges  Wohnrecht sowie einmalige und laufende Zahlungen.

2. mehr Geld ist nicht alles

Trotz finanzieller Vorteile der HausstifterRente werden für manche Bewohner das Haus oder die Wohnung irgendwann doch zu groß und die Barrieren zu viel. Der Umzug in eine betreute Wohnung ist dann die sinnvollere  Alternative.

3. Umzug

Mit Auszug wird in der alten Immobilie das Wohnrecht gelöscht und im Grundbuch der neuen Wohnung ein neues Wohnrecht eingetragen. 
Dabei bleiben die Rückzahlungsansprüche bei Aufgabe oder Tod voll erhalten.

4. Ausgleichzahlung

Differenzen aus der erzielbaren Miete der Altimmobilie und der Miete der Neuimmobilie werden laufend ausgeglichen.

Die Sinn-StifterRente

mit dem Vermögen aus der bewohnten Immobilie anderen helfen

soziales Engage-ment ist gefragt

Viele Hauseigentümer würden gerne mit ihrem Vermögen auch soziale Zwecke fördern - können es aber nicht, weil das Vermögen in der Immobilie steckt.

Förderungswege 

Neben laufenden Spenden und späteren Erbschaften sind Treuhandstiftungen eine sinn-volle Möglichkeit soziale Ziele nachhaltig und über den Tod hinaus zu fördern. Besonders effektiv sind hierbei treuhände-rische Verbrauchsstiftungen mit 10-jährigem Verzehr. 

Stiftungskapital aus Haus-Stifterrente 

Neben Wohnrecht und Raten wird im Rahmen der Sinn-StifterRente eine zuätzliche Einmalzahlung geleistet, die zur Errichtung einer Treuhand-stiftung verwendet wird  

Wunscherbe mit steuerlicher Förderung

Egal ob Kapitalerhaltung oder Verbrauch: Stiftungserrich-tungen können von den Einkünften abgezogen werden. und sind wie spätere Zustif-tungen erbschaftsteuerfrei.

Die Bürger-StifterRente

mit dem Vermögen aus der bewohnten Immobilie bürgerschaftliche Projekte unterstützen

Bürgerstiftungen brauchen Kapital

Bürgerstiftungen unterstützen viele örtliche Projekte - vom Naturschutz bis zur kulturellen Bildung der Jugend. Hierfür brauchen sie auch nachhaltige Fördergelder. 

Förderwege

Wie laufende Spenden und Erbschaften sind Treuhand-stiftungen eine sinnvolle Möglichkeit Bürgerstiftungen nachhaltig und über den Tod hinaus zu fördern. Besonders effektiv sind hierbei treuhänderische Verbrauchs-stiftungen mit 10-jährigem Kapitalverzehr. 

das Stiftungskapital kommt aus dem Hausverkauf

Neben Wohnrecht und Raten wird im Rahmen der Bürger-StifterRente eine zusätzliche Einmalzahlung geleistet, die zur Errichtung einer Treuhand-stiftung verwendet wird  

Immobilie schafft später Wohnraum

Wenn die Immobilie nach Aus-zug oder Tod der Bürgerstifter frei wird, kann sie als dringend benötigten Wohnraum z.B. für junge Familien vermietet oder weiterentwickelt werden. 

Die Zinshaus-StifterRente

Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses an eine Stiftung

Rate statt Miete

Statt Mieten erhalten Verkäufer einmalige und laufende Raten - - abgesichert im Grundbuch. Miet- und Hausverwaltung macht dann die Stiftung.

Mieter gesichert

Mieter können ihre Wohnung behalten - zu bezahlbaren Mieten. Die soziale Struktur im Haus und im Viertel bleibt damit erhalten.

Erbgang geregelt

Durch lebzeitigen Verkauf an eine Stiftung erhält später die Erbengemeinschaft nicht die Immobilie sondern die leicht zu regelnden Geldansprüche.

Steuern gespart

Schenkung-/Erbschaftsteuern entfallen bei gemeinnützigen Stiftungen. Für die Differenz (Wertgutachten - Kaufpreis) wird eine Spendenbescheini-gung ausgestellt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.